Info:
Gesetzesänderung – Scheckzahlungen
Der Gesetzgeber hat die Abgabenordnung - § 224 AO – mit Wirkung
zum 1. Januar 2007 dahingehend geändert, dass dem Steuerbürger
die Zahlung mit einem (Verrechnungs)Scheck weiter missliebiger wird.
So gelten eingehende Schecks gemäss der Neufassung erst am
3. Tag nach dem Eingang als entrichtet.
So dass z.B. bei einem Ausgleich
einer zum 10. Januar 2007 fälligen Steuerschuld der Scheck bereits
am 7. Januar 2007 dem Finanzamt vorliegen muss.
Ich bitte dieses bei der eigenen Disposition zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Semrad
Steuerberater
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