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Info:

 

Gesetzesänderung – Scheckzahlungen

Der Gesetzgeber hat die Abgabenordnung - § 224 AO – mit Wirkung zum 1. Januar 2007 dahingehend geändert, dass dem Steuerbürger die Zahlung mit einem (Verrechnungs)Scheck weiter missliebiger wird.

So gelten eingehende Schecks gemäss der Neufassung erst am

3. Tag nach dem Eingang als entrichtet.

So dass z.B. bei einem Ausgleich einer zum 10. Januar 2007 fälligen Steuerschuld der Scheck bereits am 7. Januar 2007 dem Finanzamt vorliegen muss.
Ich bitte dieses bei der eigenen Disposition zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

M. Semrad
Steuerberater